|
|||||||||||
Links
Eidg. Steuerverwaltung
Fondsbewirtschaftung
KTI
Rechtssammlung
PDF Downloads:
1. Industry sponsored research projects
2. Beispiel fuer eine Kostenrechnung
ETH transfer erstellt oder prüft gerne einen Vertragsentwurf für Ihr Forschungsprojekt. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Mitarbeiter von ETH transfer und schildern Sie genau den Fall, wofür der Vertrag benötigt wird.
Schriftlichkeit: Gemäss Art. 108 des
Finanzreglements der ETH Zürich müssen alle Vertragsverhältnisse mit
Gesamtvolumen ab CHF 10‘000, sowie Verträge, die Haftungsfolgen für die ETH
Zürich haben können oder Geistiges Eigentum zum Gegenstand haben, schriftlich
geregelt werden. Oft ist es auch bei Vereinbarungen unter CHF 10‘000
empfehlenswert, sich schriftlich zu einigen.
Die totalen Kosten für drittmittelfinanzierte
Forschungsprojekte setzen sich zusammen aus den direkten und den indirekten
Kosten.
Zu den direkten Kosten können zählen:
Die indirekten Kosten werden verursacht durch die generelle Nutzung der Infrastruktur der ETH Zürich. Die ETH Zürich verlangt bei drittmittelfinanzierten Projekten (mit Unternehmen, anderen Instituten) daher gewisse Overhead-Zahlungen. Diese bemessen sich einerseits als Infrastrukturbeitrag (etwa für Nutzung von Räumlichkeiten, Geräten, Bibliothek und Verwaltung) sowie, wo angemessen, einer zusätzlichen Gebühr bei Projekten, in denen sich der Partner vorgängig Rechte an Geistigem Eigentum sichern möchte (sog. 'IP-Aufschlag'). Bei Dienstleistungsverträgen sind die indirekten Kosten generell mit einem Aufschlag von 10% (Infrastrukturbeitrag) auf die direkten Kosten zu berücksichtigen. Falls sich der Vertragspartner durch den Vertrag die exklusiven Verwertungsrechte an Geistigem Eigentum aus dem Projekt, oder an Teilen davon abtreten lässt, ist zusätzlich zum Infrastrukturbeitrag ein Aufschlag von 35% (IP-Aufschlag), insgesamt also 45%, auf die direkten Kosten zu berücksichtigen.
In einem Beispiel für eine Kostenberechnung wird die Budgetierung illustriert.
Öffentliche Forschungseinrichtungen wie SNF, KTI, NIH oder EU-Förderstellen haben eigene standardisierte Regularien für Löhne und Overheads, welche zu berücksichtigen sind.
Verträge mit öffentlichen Einrichtungen verfügen über keine einheitliche Overhead-Rate, bitte kontaktieren Sie ETH transfer für weiterführende Informationen in Einzelfällen.
Mehrwertsteuer (Mwst): Finanzielle Beiträge im Zusammenhang mit Forschungsverträgen unterliegen unter gewissen Umständen der Schweizerischen Mehrwertsteuer. Bei Fragen finden Sie Antworten in der Wegleitung Mehrwertsteuer ETH Zürich (zu finden unter www.rechtssammlung.ethz.ch, Stichwort „Mehrwertsteuer“ eingeben), sowie in der Branchen-Info 25 „Forschung und Entwicklung“ der Eidgenössischen Steuerverwaltung (zu finden unter www.estv.admin.ch) oder wenden sich bitte an mehrwertsteuer@fc.ethz.ch.
Berechtigt im Namen
der ETH Zürich Forschungsverträge zu unterzeichnen sind gewählte Professorinnen
und Professoren (aber nicht Titularprofessoren) der ETH Zürich, oder von ihnen
schriftlich dazu ermächtigte andere Angehörige der ETH Zürich. Forschungsverträge
mit einem Einnahmen-Gesamtvolumen von unter CHF 50'000 können von gewählten
Professoren im Namen der ETH Zürich in Einzelunterschrift unterzeichnet werden.
Forschungsverträge ab CHF 50'000 müssen vom VPFW genehmigt werden. Bitte senden
Sie solche Verträge, inklusive alle Anhänge, wie beispielsweise
Projektbeschreibung, Beitragsgesuch, Budget, etc., möglichst früh an die für
Ihren Bereich zuständige Person von ETH transfer, zur Prüfung und
Unterschrift durch den VPFW. Lizenzverträge
und KTI-Zusatzverträge brauchen die Genehmigung des VPFW, unabhängig vom
Vertragsvolumen. Bitte beachten Sie bei Verträgen, die mit Ausgaben verbunden
sind, auch die Bestimmungen von Art. 69 des Finanzreglements der ETH Zürich.
Bitte melden Sie uns
nach erfolgter Unterschrift in jedem Fall auch Verträge unter CHF 50'000
elektronisch oder als Papierkopien an ETH transfer.
Es ist empfehlenswert, und für viele Projekte vorgeschrieben, dass ein
Drittmittelprojekt über einen separaten Fonds abgerechnet wird. Fonds für Projekte
mit einem Gesamtvolumen kleiner als CHF 50'000 können direkt bei der Sektion Fondsbewirtschaftung, Abteilung Rechnungswesen
beantragt werden durch Zusendung einer Kopie des unterschriebenen Vertrages und
eines ausgefüllten und unterschriebenen Fondseröffnungsformulars. Fonds für
Forschungsprojekte mit einem Gesamtvolumen von CHF 50'000 oder mehr werden von
ETH transfer vergeben, nachdem der entsprechende Vertrag vom VPFW genehmigt
worden ist. Bitte senden Sie dazu den Vertrag, inklusive alle Anhänge, wie
beispielsweise Projektbeschreibung, Beitragsgesuch, Budget, etc., zur Prüfung
und Einholung der Unterschrift des VPFW an die zuständige Person von ETH
transfer.
Die unterzeichnende
ETH-Einheit – in der Regel die Professur – ist verantwortlich für die
Durchführung des vereinbarten Forschungsprojektes, sowie für alle
administrativen Aspekte, wie beispielsweise die Rechnungsstellung.
Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne
graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der
Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese
Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf
Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren. Weitere
Informationen finden Sie auf
folgender
Seite.
Important Note:
The content in this site is accessible to any browser or
Internet device, however, some graphics will display correctly
only in the newer versions of Netscape. To get the most out of
our site we suggest you upgrade to a newer browser.
More
information