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Kommerzielle Verwertung

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Topics

  1. Einführung
  2. Kommerzielle Verwertung
  3. Vorgehen
  4. Verteilung von Einkünften
  5. Verwertung Open Source

1. Einführung

Die ETH Zürich ist der Lehre und Forschung verpflichtet. Sie erarbeitet neue wissenschaftliche Kenntnisse, Methoden und Technologien, die der Wirtschaft und Gesellschaft durch wirkungsvollen Technologie-Transfer zugänglich gemacht werden sollen. Durch die erfolgreiche Nutzung vorhandenen Wissens kann die Schaffung innovativer Produkte und von Arbeitsplätzen vorangetrieben werden. Nicht nur Erfindungen, die zum Patent angemeldet werden, können kommerziell verwertet werden, sondern auch Know-How, das nötig ist, um eine bestimmte Technologie oder Anwendung zu ermöglichen, Computerprogramme (Software) oder biologisches Material. Die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen an der ETH Zürich wird in den Verwertungsrichtlinien geregelt. Diese Richtlinien sind für alle Angestellten der ETH Zürich verbindlich.
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2. Kommerzielle Verwertung von Forschungsergebnisse

Es gibt zwei Möglichkeiten der Verwertung: Entweder versucht ein Wissenschaftler, seine Technologie selbst bis zur Marktreife zu entwickeln und zu vermarkten, indem eine eigene Firma gegründet wird (Spin-off der ETH Zürich), oder es wird eine Firma gesucht, die aus der Technologie ein marktfähiges Produkt macht und dieses dann kommerzialisiert. In beiden Fällen müssen die Rechte zur Nutzung der Technologie von der ETH Zürich an die jeweilige Firma übertragen werden. Die Bedingungen und die Art und Höhe der Entschädigung dafür werden in einem Lizenzvertrag festgehalten, der durch ETH transfer ausgearbeitet wird. Eine weitere Variante ist, dass sich eine Firma bereits durch eine Zusammenarbeit gewisse Verwertungsrechte „reserviert“ hat. In diesen Fällen regelt der Zusammenarbeitsvertrag, wer die Ergebnisse wie nutzen darf.

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3. Vorgehen bei Verwertung

Wenn Sie Forschungsergebnisse oder Computerprogramme verwerten möchten, wenden Sie sich bitte an ETH transfer. Wir beraten Sie gerne über Möglichkeiten einer Verwertung und unterstützen Sie dabei. Lizenzverträge müssen zwingend im Namen der ETH vom Vizepräsidenten für Forschung und Wirtschaftsbeziehungen unterzeichnet werden.

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4. Verteilung von Einkünften

An der ETH Zürich werden die Erfinder an den Einkünften beteiligt, welche die ETH Zürich z.B. durch Lizenzierung einer Erfindung oder anderer Immaterialgüter erzielt. Die ersten Lizenzeinnahmen werden zunächst zur Deckung der Patentierungs- und Verwertungskosten (z.B. für Patentanwälte) verwendet. Die restlichen Einnahmen werden in der Regel wie folgt aufgeteilt (soweit keine finanziellen Ansprüche Dritter bestehen):

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5. Verwertung unter Open Source Lizenzen

Open Source ist eine spezielle Art der Lizenzierung Geistigen Eigentums. Sie wird besonders häufig bei Computerprogrammen angewendet, kann aber auch zum Beispiel auf Musik, Graphiken, wissenschaftliche Texte oder Know-How zutreffen. Die folgenden Punkte beziehen sich hauptsächlich auf Software, da hier Open Source Lizenzen am häufigsten Anwendung finden.Die ETH Zürich unterstützt Open Source Software, sowohl in der internen Anwendung von entsprechenden Produkten, also auch in deren Verbreitung.Dennoch sollte die Veröffentlichung von Software oder sonstigem Geistigen Eigentum als Open Source vorgängig geprüft werden. Hierzu sollte man sich unter anderem folgende Fragen stellen:

Kommen Sie zu ETH transfer, um eine Antwort auf diese Fragen zu finden und um generell zu evaluieren, ob eine Veröffentlichung als Open Source für ein Computerprogramm oder eine andere Form der Verbreitung der richtige Weg ist. Wir können dies dann mit akademischen Lizenzen oder Closed Source Freeware (d.h. für die Nutzer gratis, aber ohne Zugriff auf den Quellcode) vergleichen. Laut Verwertungsrichtlinien können Schöpfer eines Computerprogramms und die zuständige Professur selbst entscheiden, ob sie ein Computerprogramm unter einer Open Source Lizenz freigeben.Dennoch unterliegt die endgültige Lizenzvergabe dem Vizepräsidenten für Forschung und Wirtschaftsbeziehungen der ETH Zürich und muss von ihm bewilligt werden. Das bedeutet, dass Sie uns die Absicht der Open Source Freigabe melden müssen und in der Regel dann umgehend eine entsprechende Bewilligung erhalten.

Für Beratungen zum Thema Open Source, insbesondere welche Benutzergruppen durch welchen Lizenztyp erreicht werden können, steht Ihnen zudem die Fachstelle Open Source (www.foss.ethz.ch) der ETH Zürich zur Verfügung.

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