|
|||||||||||
Links
www.ige.ch
www.foss.ethz.ch
Computerprogramme (Software) sind urheberrechtlich geschützt. Für Konzepte und Ideen, die einem Computerprogramm zugrunde liegen, können im Normalfall allerdings keine Urheberrechte geltend gemacht werden, sondern müssten, falls möglich, durch ein Patent geschützt werden (s. hierzu Erfindungen und Patente).
Wie oben erwähnt, entsteht das Urheberrecht einfach bei der „Schöpfung“ des Computerprogramms. Da es jedoch auch Länder gibt, in denen die Urheberschaft deutlich markiert werden muss und Urheberrechte registriert werden können, empfiehlt es sich hierbei, das Kennzeichen "©" oder „(c)“ mit dem Namen des Urhebers und der Jahreszahl an gut sichtbarer Stelle anzubringen.
Nähere Informationen zum Urheberrecht unter www.ige.ch.
Das Urheberrecht für Software steht primär dem Urheber zu. Die
Verwendungs- und Verwertungsrechte liegen jedoch bei der ETH Zürich, wenn das
Computerprogramm im Rahmen einer Anstellung an der ETH Zürich geschaffen wurde.
Wurde eine Software an der ETH Zürich ausserhalb der Dienstpflicht eines Angestellten geschaffen, so kann die ETH Zürich wegen der Benutzung ihrer Infrastruktur (Personal, technische Ausrüstung, Zeit) Ansprüche geltend machen. Bei der Verwertung solcher Programme muss die Verteilung der Ansprüche, der Kosten für die Verwertung und des allfälligen Gewinns zwischen den beteiligten Mitarbeitern und der ETH Zürich vereinbart werden.
Wenn Sie ein Computerprogramm entwickelt haben, sollte dies ETH transfer schriftlich gemeldet werden. Empfehlenswert ist es, vor Beginn einer Arbeit, bei der eine Software entwickelt werden soll, schriftlich zu vereinbaren, wem das Urheberrecht und die Verwendungs- und Verwertungsrechte an der Software zustehen (z.B. wenn Studierende oder externe Entwickler involviert werden). Wir helfen Ihnen gern bei der Formulierung einer solchen Vereinbarung.
Schöpfer von Computerprogrammen an der ETH Zürich können in Absprache mit der zuständigen Professur diese als Open Source freigeben. Dennoch sind sie verpflichtet, ETH transfer eine solche Freigabe zu melden, da die Verwertung von geistigem Eigentum dem Vizepräsidenten für Forschung und Wirtschaftsbeziehungen unterliegt. Ausserdem empfehlen wir eine Beratung. Näheres finden Sie unter Verwertung unter Open Source Lizenzen
Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne
graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der
Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese
Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf
Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren. Weitere
Informationen finden Sie auf
folgender
Seite.
Important Note:
The content in this site is accessible to any browser or
Internet device, however, some graphics will display correctly
only in the newer versions of Netscape. To get the most out of
our site we suggest you upgrade to a newer browser.
More
information