|
|||||||||||
Reglement für die Ethikkommission der ETH Zürich für Forschungsuntersuchungen am Menschen vom 1. März 2007. »»
Kontaktperson für weitere Information:
Raffael Iturrizaga
Alle Forschungsuntersuchungen am Menschen, die von Angehörigen der ETH Zürich durchgeführt werden und die nicht entweder unter das Heilmittelgesetz oder das Patientengesetz fallen, müssen vor Versuchsbeginn durch die Ethikkommission der ETH Zürich beurteilt werden.
Als „Forschungsuntersuchungen am Menschen“ werden Untersuchungen definiert, welche ProbandInnen physisch und/oder psychisch tangieren oder bei denen Folgen nicht auszuschliessen sind. Reine Befragungen im Sinne von Meinungsumfragen sind keine Forschungsuntersuchungen am Menschen. Aktivitäten innerhalb der Lehre, die nicht mit physischen oder psychischen Belastungen einhergehen, gehören nicht unter den Begriff „Forschungsuntersuchungen am Menschen“. Psychophysik-Experimente hingegen, bei denen Probanden zB. lediglich per Knopfdruck berichten, was sie zu bestimmten Zeiten auf einem Bildschirm sehen, müssen der Ethikkommission der ETH Zürich zur Beurteilung eingereicht werden, weil hier Probanden in ein wissenschaftliches Experiment einbezogen werden, das sie als Persönlichkeiten betrifft, indem sie auf Stimuli reagieren müssen.
Durch die Ethikkommission der ETH Zürich werden folgende Studien nicht beurteilt:
• Forschungsuntersuchungen, bei welchen entweder Heilmittel eingesetzt werden oder welche invasive Eingriffe umfassen (klinische Versuche). Sie fallen unter das Heilmittelgesetz.
• Forschungsuntersuchungen, welche im Kanton Zürich in Spitälern und spitalähnlichen Institutionen (z.B. Pflegeheimen) durchgeführt werden. Sie fallen unter das Patientengesetz.
Diese beiden Typen von Studien müssen der zuständigen Kantonalen Ethikkommission (z.B. der KEK Zürich) zur Beurteilung eingereicht werden. Die Ethikkommission der ETH Zürich wird von der KEK über den Eingang der Gesuche informiert. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte vor der Gesuchseingabe an den Geschäftsführer der Ethikkommission der ETH Zürich.
Dokumente für die Gesuchseingabe:
- Leitfaden und Vorlagen (deutsch)
- Outline and templates (English)
Gesuche an die Ethikkommission der ETH Zürich müssen mindestens fünf Wochen vor Versuchsbeginn auf www.etappo.ethz.ch eingereicht werden. Verwenden Sie bitte den nebenstehenden Leitfaden und die Vorlagen.
Die Ethikkommission beschliesst, ob ein Antrag auf dem Korrespondenzweg behandelt werden kann oder ob dafür eine Kommissionssitzung einberufen werden muss. Im ersten Falle kann mit einem Entscheid innerhalb eines Monats gerechnet werden. Ist eine Kommissionssitzung notwendig, liegt ein Entscheid spätestens drei Monate nach Gesuchseingabe vor. Gesuche, die über Drittmittel finanziert werden, beurteilt die Ethikkommission erst, wenn die schriftliche Bewilligung des Geldgebers vorliegt.
Auf Antrag der Kommission entscheidet der Vizepräsident für Forschung über Bewilligung, Verweigerung oder Abbruch eines Projektes.
Allfällige Gesundheitsschäden, die in direktem Zusammenhang mit der Studie entstehen und auf nachweisliches Verschulden der ETH Zürich zurückzuführen sind, sind durch die Betriebs-Haftpflichtversicherung der ETH Zürich (Police Nr. 100.001 der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft) gedeckt. Darüber hinaus liegt die Unfall-/Krankenversicherung (z.B. für die Hin- und Rückreise) in der Verantwortung der Probandin/des Probanden.
Darauf muss im „Informationsblatt für ProbandInnen“ (Beilage 6 zum Gesuch) hingewiesen werden. Diese Haftpflichtversicherung gilt allerdings nicht für Studien, die unter das Heilmittelgesetz fallen (klinische Versuche). Für jeden klinischen Versuch muss durch den Projektleiter eine Einzel-Versicherung abgeschlossen werden. Auskünfte dazu erteilt Herr Roman Windlin (roman.windlin@fc.ethz.ch), Abt. Finanzdienstleistungen.
Tritt ein Schadensfall ein, hat der Projektleiter dem Sekretariat der Ethikkommission (bei klinischen Versuchen der Kantonalen Ethikkommission) unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten.
Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne
graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der
Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese
Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf
Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren. Weitere
Informationen finden Sie auf
folgender
Seite.
Important Note:
The content in this site is accessible to any browser or
Internet device, however, some graphics will display correctly
only in the newer versions of Netscape. To get the most out of
our site we suggest you upgrade to a newer browser.
More
information